Der reduzierte Tarif kann von den folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden:
Beziehende laufender Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Studierende (mit Ausnahme „Studium im Alter“), Promotionsstudierende mit Stipendium oder Arbeitsvertrag von bis zu 65%, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80%, Personen im Ruhestand bzw. in Rente. Für Personen in einer anderweitigen prekären finanziellen Situation, die keinen Berechtigungsnachweis erbringen können, ist eine Ermäßigung im Einzelfall möglich.
Ein entsprechender Nachweis wird in Kopie erbeten.
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