Der Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum e.V. (DHd) schließt sich den Einsprüchen gegen die neue Wahlordnung für die DFG-Fachkollegienwahl 2019 an.
Die bereits von Seiten mehrerer Fachverbände geäußerten Proteste gegen die am 26. September 2017 in Kraft getretene Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2019 sind Ausdruck der Sorge, dass die Perspektiven der Fachwissenschaften und der Qualitätssicherung als entscheidende Kriterien bei der KandidatInnenwahl gefährdet werden durch die nun eröffnete Möglichkeit einer – im Wahlvorgang nicht länger transparenten – rein strategischen Bündelung von Stimmen, wie sie fachungebunden etwa durch Allianzen von Universitäten vorgenommen werden kann, wenn sechs oder mehr Nominierungen automatisch zur Aufnahme in die oberste Ranggruppe führen.
Der Verband DHd, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zahlreicher Disziplinen und Fachverbände zusammenwirken, begrüßt grundsätzlich die durch die vorausgehende Neufassung mögliche Erstellung von Kandidierendenlisten durch die Wissenschaftsgemeinschaften, teilt aber die bereits von einigen Verbänden geäußerte Sorge und empfiehlt dringlich, die Transparenz des Zustandekommens der Wahllisten für die Wählerinnen und Wähler der Fachkollegien durch entsprechende, nicht erst „im Anschluss an die Wahl veröffentlicht(e)“ Informationen herzustellen. Vielmehr sollte in die Wahlordnung wieder der frühere Satz aufgenommen werden: „Um die Transparenz der Auswahl zu gewährleisten, werden die Vorschlagenden in Zukunft in der Kandidierendenliste offengelegt“. Darüber hinaus kann der Bildung von „Nominierungskartellen“ nur dann vorgebeugt werden, wenn in dem Verfahren ein Proporz zwischen den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und forschungspolitischen Akteuren hergestellt wird.
Der Vorstand der DHd plädiert daher nachdrücklich für entsprechende Änderungen der neuen Wahlordnung.