{"id":2430,"date":"2024-04-17T14:13:36","date_gmt":"2024-04-17T12:13:36","guid":{"rendered":"https:\/\/dig-hum.sjstudios.eu\/?page_id=2430"},"modified":"2024-04-19T15:38:07","modified_gmt":"2024-04-19T13:38:07","slug":"dhd-stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-befristungsrechts-fuer-die-wissenschaft-vom-juni-2023-03-07-2023","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/digitalhumanities.de\/en\/dhd-stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-befristungsrechts-fuer-die-wissenschaft-vom-juni-2023-03-07-2023\/","title":{"rendered":"DHd-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Befristungsrechts f\u00fcr die Wissenschaft vom Juni 2023 (03.07.2023)"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2430\" class=\"elementor elementor-2430\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7a083f96 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7a083f96\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-40207f67 elementor-widget__width-initial elementor-widget-mobile__width-initial elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"40207f67\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">DHd-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Befristungsrechts f\u00fcr die Wissenschaft vom Juni 2023 (03.07.2023)<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e1e6697 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e1e6697\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>[Der DHd-Verband wurde am 14.06.2023 vom BMBF zur Abgabe einer Stellungnahme als Fachverband zum \u00fcberarbeiteten Entwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes (\u201cReferentenentwurf\u201d) bis zum 03.07.2023 aufgefordert. Am 03.07.2023 erhielt das BMBF die von den Vorsitzenden unterzeichnete Stellungnahme mit nachfolgendem Text]<\/p><h2><strong>Pr\u00e4\u00e4mbel<\/strong><\/h2><p>Der DHd-Verband hat im Juni 2021 eine <a href=\"http:\/\/dig-hum.de\/stellungnahme-dhd-wisszeitvg-0621\">Stellungnahme zur Befristungspraxis an deutschen Hochschulen und au\u00dferuniversit\u00e4ren Forschungseinrichtungen<\/a> ver\u00f6ffentlicht. In dieser Stellungnahme haben wir eine Reihe von Positionen formuliert, die sich auch als Pr\u00fcffragen f\u00fcr den im Juni 2023 vorgelegten \u201cEntwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Befristungsrechts f\u00fcr die Wissenschaft\u201d eignen. Zu Fragen ist jeweils, ob der Entwurf diesen Positionen entspricht oder ihnen entgegensteht. Unter den acht in unserer Stellungnahme formulierten und begr\u00fcndeten Positionen sind zwei im vorliegenden Zusammenhang besonders wichtig: #2, \u201cBefristete Stellen f\u00fcr Wissenschaftler:innen nach der Promotion sind weder gerechtfertigt noch zielf\u00fchrend\u201d sowie #5, \u201cAttraktive Arbeitsbedingungen f\u00fcr internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit\u201d.<\/p><p>Bevor wir den Entwurf in diesem Sinne knapp kommentieren, noch eine weitere vorgelagerte Anmerkung: Professor:innen auf Dauerstellen und wissenschaftliche Mitarbeitende, \u00fcberwiegend auf befristeten Stellen, sind im DHd-Verband gleicherma\u00dfen repr\u00e4sentiert und es ist unser Anspruch, beide Gruppen zu vertreten. Dabei gilt allerdings: Was f\u00fcr die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden gut ist, ist in aller Regel auch f\u00fcr die Gruppe der Professor:innen gut. Wissenschaftliche Mitarbeitende brauchen attraktive Arbeitsbedingungen, die ausreichend Zeit, Planungssicherheit und Familienfreundlichkeit bieten, um bestm\u00f6glich forschen und lehren zu k\u00f6nnen. Und Professor:innen wollen solche Arbeitsbedingungen anbieten k\u00f6nnen, um die jeweils bestm\u00f6glichen Mitarbeitenden gewinnen und halten zu k\u00f6nnen und um in der PostDoc-Phase \u00fcberm\u00e4\u00dfige Personalrotation zu vermeiden. Das erm\u00f6glicht es entsprechenden Teams, international wettberwebsf\u00e4hige, innovative Forschung zu betreiben.<\/p><h2><strong>Einige Punkte im Einzelnen<\/strong><\/h2><p>Der DHd-Verband begr\u00fc\u00dft zun\u00e4chst, dass der Entwurf eine Reihe von Fehlentwicklungen, die aus der Anwendung des derzeit g\u00fcltigen WissZeitVG folgen, anerkennt und korrigieren m\u00f6chte. Denn diese haben in der Tat \u201csowohl negative Auswirkungen f\u00fcr die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Hinblick auf die wissenschaftliche Karriere und die individuelle Lebensgestaltung als auch negative Effekte auf die Leistungsf\u00e4higkeit und Attraktivit\u00e4t des Wissenschaftsbetriebs insgesamt\u201d. Vor diesem Hintergrund sind die erkl\u00e4rten Ziele des Entwurfs \u2013 \u201cmehr Verl\u00e4sslichkeit, Planbarkeit und Transparenz f\u00fcr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in fr\u00fchen Karrierephasen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie\u201d, eine erh\u00f6hte \u201cAttraktivit\u00e4t der Arbeit in der Wissenschaft\u201d sowie eine gest\u00e4rkte \u201cLeistungs- und Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Wissenschaftssystems\u201d \u2013 insgesamt wichtig und richtig. Dass der vorgelegte Entwurf ausreichend entschlossen handelt, um diese Ziele auch tats\u00e4chlich zu erreichen, bezweifeln wir aber nachdr\u00fccklich.<\/p><p>Im Einzelnen begr\u00fc\u00dft der DHd-Verband die vorgeschlagene Einf\u00fchrung einer Mindestlaufzeit f\u00fcr Erstvertr\u00e4ge bei Promovierenden von drei Jahren als einen Schritt in die richtige Richtung. Zu bedenken ist allerdings, dass die durchschnittliche Promotionsdauer bekanntlich deutlich \u00fcber diesem Zeitrahmen von drei Jahren liegt. Deshalb sollten Promovierende anschlie\u00dfend an den Erstvertrag zumindest weitere Vertr\u00e4ge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr erhalten.<\/p><p>Ausgezeichnete Forschung erfordert auch in der Promotionsphase ein Mindestma\u00df an Planungssicherheit.<\/p><p>Der DHd-Verband lehnt den Vorschlag ab, dass promovierte wissenschaftliche Mitarbeitende noch f\u00fcr weitere 4+2 Jahre befristet besch\u00e4ftigt werden k\u00f6nnen. Maximal ist hier eine 2-j\u00e4hrige \u00dcbergangs- und Bew\u00e4hrungsfrist zumutbar, nach der die Entscheidung f\u00fcr eine dauerhafte Anstellung erfolgen muss. F\u00fcr diese \u00dcbergangsphase muss die vorgesehene Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren gelten. Eine Grundlage oder Notwendigkeit f\u00fcr weitere Befristungen, auch nach dem Modell der Anschlusszusage bei erfolgreicher Evaluation, sehen wir hingegen nicht. Die weitere Entwicklung des wissenschaftlichen Profils, die dann zur Berufungsf\u00e4higkeit auf eine Professur f\u00fchren kann, aber nicht muss, soll nach Ablauf der zwei Jahre im Rahmen einer unbefristeten Anstellung erfolgen.<\/p><p>Kurzfristig m\u00fcssten und k\u00f6nnten dauerhaft finanzierte sogenannte Landesstellen, die derzeit h\u00e4ufig immer wieder befristet an Promovierende vergeben werden, f\u00fcr unbefristete PostDoc- Stellen eingesetzt werden. Mittelfristig muss hierf\u00fcr jedoch ein Ausgleich \u00fcber die Einrichtung von insgesamt mehr grundfinanzierte Landesstellen geschaffen werden. Ein zeitgem\u00e4\u00dfes WissZeitVG, das mutiger als im vorliegenden Entwurf reformiert wird, muss daher von Anfang an flankiert werden von weiteren Ma\u00dfnahmen zur Ver\u00e4nderung der Rahmenbedingungen bez\u00fcglich der Finanzierung von Forschung. Dazu geh\u00f6ren insbesondere Ma\u00dfnahmen zur Umkehrung des seitJahrzehnten beobachtbaren Trends einer Umschichtung weg von der Grundfinanzierung der Hochschulen und hin zu einem immer h\u00f6heren Anteil der Drittmittelf\u00f6rderung. Dieser Trend ist ein wesentliches Hindernis f\u00fcr eine Verbesserung des Verh\u00e4ltnisses von befristeten zu unbefristeten Stellen f\u00fcr wissenschaftliche Mitarbeitende.<\/p><p>Abgesehen von der Frage der Befristungsdauer f\u00e4llt am vorgelegten Entwurf zudem auf, dass er keine Definition von Qualifikation vorlegt, die verst\u00e4ndlich, interpretationsfest und damit rechtssicher w\u00e4re. Der Qualifizierungsbegriff muss vielmehr so gesch\u00e4rft werden, dass er nicht mit Beliebigkeit angewandt und interpretiert werden kann.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[Der DHd-Verband wurde am 14.06.2023 vom BMBF zur Abgabe einer Stellungnahme als Fachverband zum \u00fcberarbeiteten Entwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes (\u201cReferentenentwurf\u201d) bis zum 03.07.2023 aufgefordert. 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