{"id":1831,"date":"2024-04-03T12:04:57","date_gmt":"2024-04-03T10:04:57","guid":{"rendered":"https:\/\/dig-hum.sjstudios.eu\/?page_id=1831"},"modified":"2025-11-05T08:51:58","modified_gmt":"2025-11-05T07:51:58","slug":"dhd-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/digitalhumanities.de\/en\/dhd-satzung\/","title":{"rendered":"DHd Statutes"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1831\" class=\"elementor elementor-1831\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-73f70bae e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"73f70bae\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4208f313 elementor-widget__width-initial elementor-widget-mobile__width-initial elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"4208f313\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">DHd Statutes<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4fa21ede elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4fa21ede\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>\u00a7 1 NAME, SITZ, GESCH\u00c4FTSJAHR<\/strong><\/p><p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Digital Humanities im deutschsprachigen Raum (im Folgenden abgek\u00fcrzt DHd genannt).<\/p><p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg (Deutschland). Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz e.V.<\/p><p>(3) Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p><p><strong>\u00a7 2 VEREINSZWECK<\/strong><\/p><p>(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Wissenschaft und Forschung und der Bildung.<\/p><p>(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/p><p>die Durchf\u00fchrung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Tagungen;<br \/>die Einholung, Sammlung und Verbreitung von Informationen zu Forschungsf\u00f6rderma\u00dfnahmen;<br \/>den Aufbau einer elektronischen Publikationsplattform;<br \/>Aufbau und laufende Betreuung der Vereinswebsite www.dig-hum.de;<\/p><p>die Unterhaltung einer elektronischen Diskussionsliste;<br \/>die Vertretung der Mitgliederinteressen im Kontext der Dachverb\u00e4nde EADH (European Association for Digital Humanities) und ADHO (Alliance of Digital Humanities Organizations).<\/p><p>(3) Zielsetzung des Vereins ist die F\u00f6rderung der digitalen Geistes- und Kulturwissenschaften in Deutschland und den deutschsprachigen L\u00e4ndern und Regionen. Dazu strebt der Verein an<\/p><p>in den Bereichen Forschung, Lehre, Forschungsf\u00f6rderung und Politik sowie Wissenschaftsentwicklung die Interessen aller Teilhaber an den Digital Humanities zu bef\u00f6rdern, zu vermitteln und zu repr\u00e4sentieren;<br \/>das \u00f6ffentliche Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Wesen, Bedeutung und Leistung der Digital Humanities zu wecken und zu f\u00f6rdern;<br \/>deutschsprachige Geistes- und KulturwissenschaftlerInnen sowie InformatikerInnen anzuregen, sich mit den Digital Humanities zu besch\u00e4ftigen;<br \/>theoretische und anwendungsbezogene Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Digital Humanities zu initiieren und zu f\u00f6rdern;<br \/>den freien Zugang und die freie Nutzung von Wissensbest\u00e4nden und Verfahren (Open Access, Open Source) zu f\u00f6rdern.<\/p><p><strong>\u00a7 3 GEMEINN\u00dcTZIGKEIT<\/strong><\/p><p>(1) Der Verein ist unabh\u00e4ngig und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der \u00a7\u00a7 51ff. Abgabenverordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p><p>(2) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p><p>(3) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche an das Vereinsverm\u00f6gen oder Teile davon.<\/p><p>(4) Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p><strong>\u00a7 4 ASSOZIATION MIT DACHVERB\u00c4NDEN<\/strong><\/p><p>(1) Zur Realisierung seiner Zielsetzungen gem. \u00a7 2 strebt der Verein den Status einer regionalen Einrichtung innerhalb des europ\u00e4ischen Dachverbandes und dadurch die Repr\u00e4sentation im internationalen Dachverband Alliance of Digital Humanities Organizations (ADHO) an.<\/p><p><strong>\u00a7 5 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT, MITGLIEDSBEITR\u00c4GE<\/strong><\/p><p>(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann jede voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern.<\/p><p>(2) Juristische Personen k\u00f6nnen ebenfalls die Mitgliedschaft erwerben, besitzen jedoch kein Stimmrecht.<\/p><p>(3) Zur Aufnahme in den Verein ist ein Aufnahmeantrag in Textform an den Vorstand (siehe \u00a7 9, Absatz 7) zu richten. \u00dcber die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.<\/p><p>(4) Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die Gr\u00fcnde schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb von 4 Wochen der Einspruch zul\u00e4ssig. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p><p>(5) Ein Mitgliedsbeitrag wird erhoben. \u00dcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p><p><strong>\u00a7 6 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/p><p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder \u2013 sofern es sich um eine nat\u00fcrliche Person handelt \u2013 Tod des Mitglieds.<\/p><p>(2) Der Austritt erfolgt durch eine Erkl\u00e4rung in Textform gegen\u00fcber dem Vorstand und ist nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Ende des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Austritt erst zum Ende des n\u00e4chsten Gesch\u00e4ftsjahres wirksam.<\/p><p>(3) Unbeschadet der Regelung gem. \u00a7 (1) und \u00a7 6 (2) kann ein Mitglied durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinszwecke verst\u00f6\u00dft oder seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den in Textform mitzuteilenden Beschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Das betroffene Mitglied ist zu der betreffenden Sitzung einzuladen und anzuh\u00f6ren, nimmt an der Abstimmung aber nicht teil.<\/p><p><strong>\u00a7 7 ORGANE DES VEREINS<\/strong><\/p><p>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p><p><strong>\u00a7 8 MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/strong><\/p><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins. Sie legt die Richtlinien der Arbeit des Vereins fest und entscheidet \u00fcber die Grundsatzfragen der T\u00e4tigkeit der DHd.<\/p><p>(2) Sie tritt mindestens jedes zweite Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen und wird vom Vorstand einberufen. Ort, Zeit und vorl\u00e4ufige Tagesordnung teilt der Vorstand sp\u00e4testens vier Wochen vorher in Textform mit.<\/p><p>(3) Der Mitgliederversammlung ist vom Vorstand w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten und Rechnung zu legen. Nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres ist die Mittelverwendung durch zwei von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlende Personen unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. \u00dcber die Ergebnisse ist der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p><p>Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren insbesondere:<\/p><p>die Wahl und Abwahl des Vorstands,<br \/>die Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichts des Vorstands und die Genehmigung des Haushaltsplans,<br \/>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>die Beratung \u00fcber Stand und Planungen von Vereinst\u00e4tigkeiten,<br \/>die Wahl der Rechnungspr\u00fcferInnen,<br \/>die Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstands,<br \/>die Festlegung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen (mit Zweidrittelmehrheit),<br \/>die Festlegung von Zeit und Ort der Mitgliederversammlungen.<\/p><p>(4) Jede ordungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Eine schriftliche \u00dcbertragung des Stimmrechts an ein anderes Mitglied des Vereins ist m\u00f6glich, sie muss dem Vorstand vor Beginn der Versammlung vorliegen. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus der Reihe der Mitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder den Vorstand.<\/p><p>(5) Soweit in dieser Satzung nichts anderes vorgeschrieben, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstands und der Mitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme; es kann zus\u00e4tzlich maximal das Stimmrecht f\u00fcr drei Personen \u00fcbernehmen, die ihm das Stimmrecht gem\u00e4\u00df der in Abs. 4 genannten schriftlichen Vollmacht \u00fcbertragen haben. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p><p>(6) \u00dcber den Verlauf und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem bzw. der VersammlungsleiterIn und dem bzw. der Protokollf\u00fchrerIn unterschrieben und den Mitgliedern zug\u00e4nglich gemacht wird.<\/p><p>(7) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet bei Bedarf bzw. auf Verlangen von mindestens der H\u00e4lfte der Mitglieder des Vorstandes oder von einem Drittel der Mitglieder der DHd statt.<\/p><p>(8) Die Mitgliederversammlung kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p><p><strong>\u00a7 9 VORSTAND<\/strong><\/p><p>(1) Der Gesamtvorstand besteht aus dem\/ bzw. der ersten und zweiten Vorsitzenden, dem oder der SchatzmeisterIn und dem bzw. der Schriftf\u00fchrerIn sowie drei weiteren Mitgliedern.<\/p><p>(2) Die Mitglieder des Gesamtvorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Wahl des n\u00e4chsten Vorstands im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p><p>(3) Der Gesamtvorstand kann dar\u00fcber hinaus durch Kooptation zus\u00e4tzliche Mitglieder der DHd als BeisitzerIn kooptieren. Beisitzer bzw. Beisitzerinnen haben beratende Funktion und sind bei internen Abstimmungen des Vorstands nicht stimmberechtigt.<\/p><p>(4) Die stimmberechtigten Mitglieder des Gesamtvorstandes bestimmen die erste Vorsitzende bzw. den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden bzw. die zweite Vorsitzende, den oder die SchatzmeisterIn und den bzw. die Schriftf\u00fchrerIn.<\/p><p>(5) Abweichend von der Regelung unter \u00a7 9(2) gilt f\u00fcr den Gr\u00fcndungsvorstand im Interesse der Etablierung einer phasenverschobenen Amtszeitregelung Folgendes: Die erste Amtszeit von zwei der sieben Mitglieder des Gr\u00fcndungsvorstandes betr\u00e4gt 2 Jahre. Der Gr\u00fcndungsvorstand benennt unmittelbar nach seiner Konstituierung die beiden Mitglieder mit verk\u00fcrzter Amtszeit.<\/p><p>(6) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch den\/die 1. Vorsitzende(n) oder den\/die 2. Vorsitzende(n). Sie bilden den Vorstand im Sinne von \u00a726 BGB.<\/p><p>(7) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p><p>die Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen und die Durchf\u00fchrung ihrer Beschl\u00fcsse,<br \/>die Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr und die Erstellung eines Jahresberichts,<br \/>die Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern,<br \/>die Abstimmung der Planungen mit dem \u00fcbergeordneten europ\u00e4ischen Verband.<\/p><p>(8) Der Gesamtvorstand trifft sich mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr. Zu einer weiteren au\u00dferordentlichen Versammlung tritt der Gesamtvorstand zusammen, sofern mindestens eines seiner Mitglieder dies beantragt. F\u00fcr die Beschlussfassung bedarf es der Anwesenheit von mindestens 4 stimmberechtigten Mitgliedern des Gesamtvorstandes.<\/p><p>(9) Die Beschl\u00fcsse des Gesamtvorstandes werden, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\/des Vorsitzenden. Die Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von dem bzw. der SitzungsleiterIn zu unterzeichnen.<\/p><p>(10) Der Gesamtvorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p><p><strong>\u00a7 10 \u00c4NDERUNG DER SATZUNG<\/strong><\/p><p>(1) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen z\u00e4hlen hierbei als nicht abgegebene Stimme. Antr\u00e4ge zur \u00c4nderung der Satzung m\u00fcssen den Mitgliedern sp\u00e4testens einen Monat vor der Mitgliederversammlung zugeleitet werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Gegen- und Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge aus der Mitgliederversammlung.<\/p><p>(2) \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/p><p><strong>\u00a7 11 AUFL\u00d6SUNG<\/strong><\/p><p>(1) Die DHd kann nur von einer besonders dazu einberufenen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Der Beschluss hier\u00fcber erfordert die Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder und darf nur erfolgen, wenn bei der Einladung auf diesen Punkt ausdr\u00fccklich hingewiesen wurde und mindestens die H\u00e4lfte aller Mitglieder vertreten ist.<\/p><p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung.<\/p><p>(3) Bei Aufl\u00f6sung der DHd wickelt der Vorstand die Gesch\u00e4fte ab.<\/p><p><strong>\u00a7 12 INKRAFTSETZUNG<\/strong><\/p><p>Diese Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Der bzw. die Vorsitzende des Verbands wird erm\u00e4chtigt und beauftragt, die Anmeldung des Verbandes am Vereinsregister allein zu beantragen.<\/p><p>(Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg: 12.09.2014 \/ Registerblatt VR 21873)<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 NAME, SITZ, GESCH\u00c4FTSJAHR (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Digital Humanities im deutschsprachigen Raum (im Folgenden abgek\u00fcrzt DHd genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg (Deutschland). Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz e.V. 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