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AG Förderung

Anträge zur Förderung von Maßnahmen der AGs der DHd

Alle offiziell bestätigten AGs des DHd-Verbands können einen Antrag auf Förderung stellen. Der Verband stellt zu diesem Zweck nach Kassenlage jährlich ein Budget zur Verfügung (gegenwärtig bis zu 1.000,00 EUR pro AG und Jahr). Anträge können jederzeit formlos vom / von der Convenor der AG über den Beauftragten bzw. die Beauftragte des Vorstandes (Betreuer*in der AGs) eingereicht werden. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich Vorhaben, die eine anteilige Förderung benötigen bzw. Anträge, die nachweisen, dass andere Fördermittel nicht für die beschriebene Maßnahme genutzt werden können.

Der Vorstand entscheidet über die Anträge im Umlaufverfahren in der Regel innerhalb von vier Wochen oder bei umfangreicheren Maßnahmen im Rahmen einer Vorstandssitzung und auf Grundlage der verfügbaren Mittel. Der Antrag sollte in Kürze (nicht mehr als eine DIN-A4-Seite) das Vorhaben beschreiben, die Relevanz für die Arbeit der AG darlegen und eine Kostenkalkulation inkl. der Darstellung anteiliger Förderung enthalten. Gefördert werden können alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die die unmittelbare Arbeit der AGs betreffen. Dazu zählen Druckkostenzuschüsse, Veranstaltungskosten für Workshops, die Übernahme von Reise- und/oder Übernachtungskosten für Expert*innen zu Vorträgen, Finanzierung studentischer Hilfskräfte u. ä. Der Vorstand erwartet, dass über die geförderte Maßnahme im Rahmen der Mitgliederversammlung der DHd berichtet wird, dass der Verband als Geldgeber genannt und ggf. sein Logo bei den Förderinstitutionen aufgeführt wird.

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Betreuerin der AGs (Rabea Kleymann) in Verbindung.

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